Wer Fragt gewinnt!

Die Genossenschaft

Wer ist die EGIS eG?

Die EnergieGenossenschaft Inn-Salzach eG (kurz EGIS eG) ist ein Zusammenschluss vieler Bürger, Kommunen, Organisationen und Unternehmen in- und außerhalb der Region Inn-Salzach. Wir alle haben die gemeinsame Vision einer lebenswerten Zukunft für alle Generationen.

Warum haben wir eine EnergieGenossenschaft gegründet?

Mit dem Bewusstsein, dass die Energiewende nicht “von oben“ verordnet, sondern vielmehr von der Basis umgesetzt und gelebt werden muss, verfolgten einige Bürgerinnen und Bürger aus Alt- und Neuötting im Sommer 2012 sehr intensiv die Idee, die Energiewende mit Hilfe einer EnergieGenossenschaft voranzubringen.  Wir haben die Idee in die Tat umgesetzt und am 22.01.2013 eine Gründungsversammlung mit damals 145 Gründungsmitgliedern in Neuötting abgehalten. Nach all der Zeit ist unsere Motivation immer noch die gleiche, nämlich die Energiewende in Bürgerhand mit möglichst vielen Mitstreitern zu gestalten. Wir sind uns unserer Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen und unserer Umwelt sehr bewusst.

Welche Vorteile hat die Unternehmensform der Genossenschaft?

Die Gesellschaftsform der Genossenschaft (eG) zeichnet sich durch mehrere Pluspunkte aus:

  • Sie ist einerseits auf die Interessen ihrer Mitglieder ausgerichtet, wird von diesen mit Leben gefüllt und ist dabei gleichzeitig demokratisch organisiert.
  • Jedes Mitglied hat unabhängig von der Höhe seiner Beteiligung genau eine Stimme, was dazu führt, dass Genossenschaften nicht wie Aktienunternehmen übernommen werden können.
  • Genossenschaften unterliegen einer strengen wirtschaftlichen und rechtlichen Prüfung durch ihren Dachverband. In unserem Fall ist dies der Genossenschaftsverband Bayern (GVB).
  • Darüber hinaus sind die wirtschaftlichen Aktivitäten einer Genossenschaft für ihre Mitglieder sehr transparent (Generalversammlung, Teilnahme am Beirat, Arbeitskreisen und an öffentlichen Vorstandssitzungen).

Wie ist der Aufbau der Genossenschaft?

Die EGIS eG ist ein beim Registergericht Traunstein eingetragenes Unternehmen und ist gewerbesteuerpflichtig.

Die EnergieGenossenschaft besteht aus ihren Mitgliedern, die in der Generalversammlung gleiches Stimmrecht besitzen. Aus ihren Mitgliedern wählt die Generalversammlung den Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand in sein Amt zu berufen, zu kontrollieren und die Generalversammlung einzuberufen.

Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft. Neben dem Vorstand und dem Aufsichtsrat gibt es einen Beirat, der den Vorstand vor allem durch fachliches Wissen und durch praktische Hilfe unterstützt. Des Weiteren gibt es Arbeitskreise zu bestimmten Themen. Sie sind herzlich und jederzeit willkommen, aktiv bei uns mitzuarbeiten!

Wie können Sie sich einbringen?

Wir freuen uns immer darüber, wenn sich Personen für die EGIS eG interessieren und sich darüber hinaus engagieren möchten. Denn der Erfolg der EnergieGenossenschaft ist Teamarbeit. Was wäre Ihr Beitrag?

Als Mitglied bei der EGIS eG sind Sie Teil unserer Gemeinschaft und ein wichtiger Umweltakteur. Das gilt auch für Familienangehörige wie Lebenspartner, Kinder oder Enkel (bei Minderjährigen benötigen wir die Zustimmung der Erziehungsberechtigten). Mit der finanziellen Unterstützung unserer Mitglieder können wir unsere Projekte umsetzen und unsere Ziele einer dezentralen Energieversorgung weiterverfolgen.

Darüber hinaus sind wir besonders daran interessiert, wenn Sie mit uns gemeinsam neue Projekte planen und realisieren möchten, dazu ist keine Mitgliedschaft notwendig. Dies könnten z.B. auch Gemeinden sein, die das Thema Erneuerbare Energien (Fernwärme, Photovoltaik oder E-Mobilität) im kommunalen Bereich auf der Agenda haben.

Vielleicht haben Sie Interesse, sich aktiv bei uns einzubringen und uns mit Ihrer Expertise zu unterstützen. Sprechen Sie uns an!

Wie wird das Geld investiert?

Mit dem Kapital aus den Geschäftsanteilen werden Projekte geplant und umgesetzt. Zu unseren Anfangszeiten lag der Schwerpunkt auf Photovoltaikprojekten, da diese relativ einfach und schnell zu verwirklichen sind. Photovoltaik ist jedoch nicht der einzige Tätigkeitsbereich der EGIS eG. Wir verfolgen den ganzheitlichen Ansatz, nämlich Photovoltaik, Wärme und E-Mobilität in unseren jeweiligen Projektstandorten umzusetzen. Neben der Projektarbeit ist die Öffentlichkeitsarbeit, z.B. zu Themen wie Energieeffizienz ein weiterer wichtiger Schwerpunkt unserer Tätigkeiten.

Warum sollten Sie in die EGIS eG investieren?

Die EGIS eG akquiriert, plant und setzt neue Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien um. Sie haben die Möglichkeit,  sich an mehreren, unterschiedlichen Anlagenarten (PV, Fernwärme, Wasserkraft etc.) zu beteiligen und streuen damit die Ertragsrisiken auf die unterschiedlichen Risiken der Anlagenarten und -standorte.

Das Wichtigste ist: Sie helfen uns, die Energiewende in der eigenen Region und darüber hinaus anzugehen und umzusetzen. Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem gemeinschaftlichen Energiewende-Erfolg für alle Generationen.

Beteiligung und Beitritt

Welche Beteiligungsmöglichkeiten habe ich?

Sie können sich an der EGIS eG beteiligen, indem Sie Geschäftsanteile erwerben/zeichnen.

Die Höhe eines Geschäftsanteils beträgt 150,- EUR zuzüglich 5,- EUR Aufgeld.

Beispiel: Sie zeichnen zwei Geschäftsanteile, so errechnet sich die Zahlungssumme wie folgt: 2 x 150,- EUR + 2 x 5,- EUR = 310,- EUR.

Die Mitgliedschaft wird erst bei Eingang des zu zahlenden Gesamtbetrags auf das Konto der EGIS eG rechtskräftig.

Geschäftsanteile sind direkte Beteiligungen an der Genossenschaft, deren Nominalwert sich im Vergleich zu Aktien nicht verändert. Auf die Geschäftsanteile werden je nach Beschluss der Generalversammlung jährlich Dividenden, deren Höhe sich nach dem Erfolg der Gesellschaft richtet, ausgeschüttet.

Wenn qualifizierte Nachrangdarlehen mit unterschiedlichen Laufzeiten vergeben werden, besteht für volljährige EGIS-Mitglieder die Möglichkeit, uns diese zu gewähren. Wir informieren dazu in unserem Newsletter.

Zu welchem Zeitpunkt ist ein Beitritt möglich?

Es ist jederzeit möglich, über unser Internetseite ein Mitglied der EGIS eG zu werden.

1. Über den nachfolgenden Link können Sie sich anmelden und registrieren:
Mitglied werden.

2. Senden Sie uns Ihre unterschriebene Beitrittserklärung per E-Mail oder auf dem Postweg zu.

3. Darauf erhalten Sie von uns eine E-Mail über die Annahme Ihres Antrages auf
Mitgliedschaft in der EGIS eG.  In dieser Bestätigung teilen wir Ihnen auch unsere Kontodaten mit.

4. Bitte überweisen Sie auf dieses Konto Ihre Zeichnungssumme.
Nach Zahlungseingang erhalten Sie innerhalb weniger Tage die Aufnahmebestätigung als Mitglied der EGIS eG.

Wo finde ich die Beitrittserklärung?

Bitte sehen Sie dazu auch „Zu welchem Zeitpunkt ist ein Beitritt möglich?“.

Die Beitritts-/Beteiligungserklärung wird im Zeichnungsprozess an die bei uns hinterlegte E-Mailadresse versendet bzw. kann heruntergeladen werden.

Wie viele Geschäftsanteile können gezeichnet werden?

Derzeit ist eine Zeichnungssumme bis zu 645.000 Euro (= 5.000 Anteile x 150,- EUR) möglich.

Können Geschäftsanteile auch mit beliebigem Mindestbetrag gezeichnet werden?

Gemäß der Satzung sind nur ganze Geschäftsanteile von 150,- EUR zugelassen. Es muss für jeden Geschäftsanteil der volle Betrag von 150,- EUR zuzüglich einem Aufgeld von  5,-EUR je Anteil eingezahlt werden.

Können weitere Geschäftsanteile nachträglich gezeichnet werden?

Ja. Die Mindestbeteiligung liegt bei 150,- EUR pro Mitglied. Dieser Betrag kann jederzeit erhöht werden (jeweils in 150,- Euro-Schritten, zuzüglich 5,- EUR Aufgeld je Anteil).

Wie bei der Erstzeichnung stimmt der Vorstand mit seiner Unterschrift auf der Beteiligungserklärung zu.

Mit jeder Zeichnung oder Erhöhung Ihrer Anteile wird systemisch eine neue Vertragsnummer generiert.

Weitere Anteile zeichnen

Wer kann Geschäftsanteile zeichnen?

Gemäß der Satzung dürfen:

  • Natürliche Personen
  • Personengesellschaften
  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

Geschäftsanteile der EGIS eG zeichnen.

Ist eine Mitgliedschaft mit Wohnsitz außerhalb der Region Inn-Salzach möglich?

Nach der Satzung können auch Personen außerhalb der Region Inn-Salzach Mitglieder der EGIS eG werden. Wir sind mit unseren Projekten deutschlandweit tätig.

Befindet sich Ihr Wohnsitz in Österreich, so benötigen wir zusätzliche Dokumente. Es ist eine deutsche Kontonummer notwendig.  Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unseren Mitgliederservice unter info@egis-energie.de

Wie kann die Beteiligung gekündigt werden?

Die Mitgliedschaft muss schriftlich und gemäß der Satzung mit einer Frist von 36 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Die Kündigungsfrist ist relativ lang, da es sich bei den von der EGIS eG gebauten Anlagen um langfristige Investitionsgüter handelt, die nicht kurzfristig in liquide Mittel umgewandelt werden können.

Es ist möglich, nur einen Anteil Ihrer Gesamtinvestitionen zu kündigen (Beispiel: Sie halten 10 Anteile und wollen 5 davon kündigen).

Die Auszahlung erfolgt nach der Generalversammlung im darauffolgenden Jahr.

Wie hoch ist die Dividende?

Die Höhe der Dividende ist abhängig von unserem Gesellschaftserfolg, den wir mit all unseren PV-Anlagen und Fernwärmeprojekten erwirtschaften können. Die Entscheidung über eine Dividendenausschüttung wird in der jährlichen Generalversammlung getroffen, zu der alle Mitglieder eingeladen werden. Diese Grafik zeigt Ihnen die Entwicklung unserer Dividenden der vergangenen Jahre.

Etwaige Risiken, wie z.B. der Ausfall einer Photovoltaikanlage durch einen Hagelsturm, sind versichert.

Sind Dividendenerträge steuerpflichtig?

Ja. Die Auszahlung der Dividenden erfolgt unter Einbehalt von pauschalierten Steuern. Wir richten uns dabei immer nach den aktuell gültigen Steuersätzen.

Ist die Einreichung eines Freistellungsauftrages bzw. einer NV-Bescheinigung möglich?

Um einen Freistellungsantrag (FSA) zu erhalten, kontaktieren Sie bitte unseren Mitgliederservice über info@egis-energie.de.

Nichtveranlagungsbescheinigungen (NV-Bescheinigung) über eine Laufzeit von drei Jahren können berücksichtigt werden. Diese Bescheinigung erhalten Sie von Ihrem Finanzamt.

Können Genossenschaftsanteile übertragen werden?

Eine Übertragung von Genossenschaftsanteilen nach §6 unserer Satzung an eine andere Person/Personengesellschaft oder eine juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts ist möglich. Der/die Anteilsempfänger:in kann auch ein Nichtmitglied sein. Für die Übertragung ist die Zustimmung des Vorstandes der EGIS eG (§ 6, Abs. 3) notwendig.

Das Formular für den Übertrag Ihrer Anteile finden Sie hier.

Haftung und Risiken

Besteht eine Einlagensicherung?

Es handelt sich bei der Einlagenbeteiligung um eine Beteiligung an einer Gesellschaft. Insofern besteht keine Sicherung der Beteiligung. Ein Totalverlustrisiko kann nicht ausgeschlossen werden. Das Risiko besteht jedoch lediglich in der Höhe Ihrer jeweiligen Geschäftseinlage.

Besteht eine private Haftung?

Das Risiko des privaten Verlustes ist lediglich auf die gezahlte Einlage begrenzt. Eine Nachschusspflicht für Mitglieder ist per Satzung ausgeschlossen.

Welche Sicherheit gibt es für die Investitionen?

Dass der produzierte Strom tatsächlich und zu einem bestimmten Preis verkauft werden kann, ist durch das EEG gesetzlich garantiert. Deshalb ist diese Form der Geldanlage sehr sicher und selbst bei möglichen zukünftigen Änderungen am EEG haben existierende Anlagen Bestandsschutz über 20 Jahre.

Bei zu erwartend steigenden Strompreisen wird es zudem immer rentabler den produzierten Strom vor Ort zu verbrauchen, bzw. ihn direkt zu vermarkten. Zusätzlich werden die Anlagen durch die Genossenschaft mit einer sogenannten Allgefahren-Versicherung versichert. Die Genossenschaft schließt für jede Anlage darüber hinaus eine Betreiberhaftpflichtversicherung ab.

Im Gegensatz zu anderen Anlageformen stehen im Falle der Genossenschaft dem angelegten Geld produzierende Anlagen gegenüber. Energiegenossenschaften sind eine etablierte und sichere Unternehmensform.

Wie lässt sich die Entwicklung des Investitionsvolumens verfolgen?

Jedes Jahr auf der Mitgliederversammlung gibt es einen ausführlichen Rechenschaftsbericht mit entsprechenden Beschlüssen. In diesem Rechenschaftsbericht kann die Entwicklung der Investitionen und Gewinne nachverfolgt werden. Auf spezielle Anfrage gibt Ihnen der Vorstand gerne Auskunft.

Sind die Photovoltaik-Anlagen der EGIS eG versichert?

Die EGIS eG haftet über ihre abgeschlossenen Versicherungen für Schäden an der und durch die Anlage. Es wird für jede Anlage eine allgemein übliche Allgefahren-Versicherung und eine Betreiberhaftpflicht abgeschlossen.

Mitgliederbereich

Wozu dient der Mitgliederbereich?

Der Mitgliederbereich ist ein komfortables Hilfsmittel zur Zeichnung und Verwaltung Ihrer Investitionen und Beteiligungen. Er bietet folgende Services:

  • Registrierung der persönlichen Daten, Online-Zeichnung von Genossenschaftsanteilen und Nachrangdarlehen
  • Übersicht der abgeschlossenen Verträge, Zeichnungsbeträge und Dividenden-Ausschüttungen
  • Bereitstellung von Informationen und Steuerbescheinigungen
  • Einfache Verwaltung für unser Team in der Mitgliederbetreuung

Dabei entspricht das Portal selbstverständlich den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein selbst vergebenes Passwort, wobei Ihnen diese Zugangsdaten direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten im Portal zugewiesen werden. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) können Sie Ihrerseits direkt bequem über Ihren individuellen Zugang im Online-Portal der Genossenschaft selbst durchführen.

Warum ist die Angabe meiner E-Mail-Adresse wichtig?

Die Angabe der E-Mail Adresse ist notwendig, um das Versenden von Informationen und das Verwalten Ihrer Beteiligung auf kostengünstigem Weg zu ermöglichen (im Vergleich zum konventionellen Postversand). Ihre E-Mail Adresse wird ausschließlich zum Zwecke der Informationsweitergabe und nicht für Werbesendungen genutzt.

Auch Familienmitglieder, die Anteile zeichnen wollen, benötigen eine eigene E-Mail-Adresse.

Warum erhalte ich keine E-Mails?

Möglicherweise werden unsere E-Mails vom Spamfilter Ihres E-Mail Providers aussortiert und in den Spamordner verschoben. Bitte überprüfen Sie daher Ihren Spamordner. Wenn dies keine Lösung schafft, senden Sie uns eine E-Mail an die info@egis-energie.de

Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um unser Online-Portal nutzen zu können, sollten Sie die jeweils aktuellsten Browser- Technologien verwenden oder deren Verwendung auf Ihrem Computer ermöglichen (z.B. Aktivierung von JavaScript, Cookies, Popups). Bei Benutzung älterer oder nicht allgemein gebräuchlicher Technologien kann es sein, dass Sie unsere Internetseite und die dahinterliegenden Funktionen nicht oder nur eingeschränkt nutzen können.

Wie schützen wir uns gegen Datenviren?

In unserem Online-Portal steckt jede Menge Sicherheit. Diese fünf Schlüssel schützen Ihre Daten:

Schlüssel Nr. 1 – Die erste Sicherheitsmaßnahme auf unserem Portal scheint verblüffend einfach: Wir beschränken uns auf unsere zentrale Aufgabe, und das ist die Verwaltung der Darlehen. Weil Instrumente für direkte Transaktionen, Abbuchungen oder Überweisungen gar nicht erst angelegt sind, bieten wir darüber auch keine Angriffsfläche. Das macht das Portal übrigens nicht nur sicherer, es erspart Ihnen auch die bei Bankgeschäften üblichen PINs und TANs.

Schlüssel Nr. 2 – Das gewohnte 6-stellige Kennwort kann zur Achillesferse eines Systems werden. Wir stellen höhere Ansprüche an die Sicherheit: Ein gutes Kennwort ist mindestens 8-stellig, umfasst mindestens eine Zahl, mindestens ein Sonderzeichen und mindestens einen Großbuchstaben. Das mag ungewohnt sein, dient aber dem Schutz Ihrer Daten. Übrigens: Wenn das Kennwort 4-mal falsch eingegeben wurde, sperren wir den betreffenden Account für 24 Stunden. Damit lassen wir Attacken ins Leere laufen, die ein Kennwort durch Erraten ausspionieren.

Schlüssel Nr. 3 – Fremde dürfen nicht mitlesen! Darum versschlüsseln wir Daten vor dem Transport beim Sender und beim Empfänger per SSL- Verfahren – genau wie beim Online-Banking. Sie erkennen das am kleinen Vorhängeschloss in der Adressleiste des Browsers.

Schlüssel Nr. 4 – Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert.

Schlüssel Nr. 5 – Sensible Daten, wie Ihr Kennwort und Ihre Kontonummer, werden mit einer 256-Bit-Verschlüsselung abgelegt. Das heißt, Ihre Daten sind bei uns gut aufgehoben.

Wo werden meine Daten gespeichert? Stehen diese auch Dritten zur Verfügung?

Wir halten uns strikt an die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Bundesregierung.

Details hierzu sehen Sie in der Datenschutzerklärung unserer Webseite und in der Datenschutzerklärung in den jeweiligen Vertragsunterlagen der Projekte. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland bei einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert und können nur durch die Genossenschaft oder von der Genossenschaft beauftragten Dienstleister eingesehen und abgerufen werden. Alle Datenverbindungen erfolgen verschlüsselt.

Welcher Registrierungstyp bin ich? (wichtig beim Zeichnungsprozess)

Sollten sie eine Privatperson sein und Interesse an der Zeichnung eines Projekts haben so sind sie der Registrierungstyp „Einzelperson (Investor)“. Sollten sie jedoch ein Unternehmen oder einen Verein vertreten (z.B. in der Rolle als Geschäftsführer, Prokurist oder Vorstand) und Interesse an der Zeichnung eines Projekts haben, so sind sie der Registrierungstyp „Firma (Investor)“ bzw. „Verein (Investor)“.

EGIS-Strom

Wie kann ich Öko-Strom/-Gas über die EGIS eG beziehen?

Werden Sie Teil unserer Energiegemeinschaft und versorgen Sie sich mit 100 % Ökostrom aus Erneuerbaren Energien der Bürgerwerke eG in Heidelberg.

Über unseren Tarifkalkulator können Sie Ihren Bürgerstrom/-gas Tarif direkt berechnen und Ihren Anbieterwechsel über die Bürgerwerke Heidelberg in die Wege leiten. Klicken Sie hier für weiterführende Informationen.

Nachrangdarlehen

Was ist ein qualifiziertes Nachrangdarlehen?

Es handelt sich um ein Darlehen (umgangssprachlich einen Kredit), das Sie als Darlehensgeber der Genossenschaft gewähren.

Bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen haben Darlehensgeber und Darlehensnehmerin grundsätzlich dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen. Der Darlehensgeber schuldet die fristgerechte Einzahlung des von ihm vertraglich festgelegten Darlehensbetrags. Die Darlehensnehmerin schuldet die vertraglich festgelegte Verzinsung über die gesamte Laufzeit des Darlehensverhältnisses sowie die Rückzahlung des Darlehens bei Fälligkeit. Darlehensnehmerin ist die EnergieGenossenschaft Inn-Salzach eG. Bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen ist jedoch der Anspruch des Darlehensgebers auf Rückzahlung des Darlehens und auf Zahlung der Zinsen solange und so weit ausgeschlossen, als dadurch auf Seiten der Darlehensnehmerin drohende Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung und damit ein Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens herbeigeführt würde.

Wie sicher ist mein Geld? Welche Risiken gibt es?

Mit dem qualifizierten Nachrangdarlehen gehen die Darlehensgeber das folgende finanzielle Risiko ein: Die Geltendmachung des Anspruchs des Darlehensgebers auf Rückzahlung des Darlehensbetrages und Auszahlung der Zinsen ist gegenüber der Darlehensnehmerin solange und so weit ausgeschlossen, als dadurch auf Seiten der Darlehensnehmerin drohende Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung und damit ein Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens herbeigeführt würde. Im Fall der Insolvenz oder Liquidation der Darlehensnehmerin tritt der Anspruch des Darlehensgebers auf Rückzahlung des Darlehens bzw. Zahlung der Zinsen im Rang hinter die Forderungen sämtlicher anderer nicht nachrangiger Gläubiger der Darlehensnehmerin zurück. Hierdurch kann ein Totalverlust des Darlehensbetrags seitens des Darlehensgebers eintreten. Eine über den Darlehensbetrag hinausgehende Haftung (Nachschusspflicht) des Darlehensgebers besteht nicht.

Warum wurde dieses Beteiligungsmodell gewählt?

Das qualifizierte Nachrangdarlehen bietet Ihnen eine feste Verzinsung. Sie können sich neben der Mitgliedschaft an der Finanzierung der durch die EnergieGenossenschaft Inn-Salzach eG zu erwerbenden Energieanlagen beteiligen. Dieses Beteiligungsmodell bedeutet für die Darlehensnehmerin, dass sie nicht prospektpflichtig ist. Dieser Umstand spart hohe Kosten und ermöglicht somit wirtschaftlich die weitere Beteiligung von Genossenschaftsmitgliedern an den Projekten.

Wer kann ein qualifiziertes Nachrangdarlehen gewähren?

Jeder, der Mitglied in der EnergieGenossenschaft Inn-Salzach eG und volljährig ist, kann ein oder mehrere qualifizierte Nachrangdarlehen gewähren. Mitglieder können sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen sein.

Wie zahle ich den Darlehensbetrag ein?

Der Darlehensbetrag ist in einer Summe zu überweisen. Ratenzahlungen sind nicht möglich. Das Bankkonto wird im Darlehensvertrag genannt.

Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle?

Die Darlehensnehmerin kann den Abschluss des Darlehensvertrages ablehnen, indem sie vom Darlehensvertrag zurücktritt. Die Darlehensnehmerin bestimmt eine Einzahlungsfrist. Erfolgt die Einzahlung des Darlehensbetrages nicht fristgerecht, so behält sich die Darlehensnehmerin vor, von dem geschlossenen Darlehensvertrag zurückzutreten.

In welcher Höhe kann ich ein qualifiziertes Nachrangdarlehen gewähren?

Der Mindestbetrag beträgt EUR 2.000,-. Jeder Betrag muss durch 2.000 ohne Rest teilbar sein. Bezüglich der maximalen Darlehenssumme beachten Sie bitte die Hinweise bei den jeweiligen Darlehen.

Wie erfolgen die Zinszahlungen und die Rückzahlung meines Darlehens?

Die Zinsen werden für jeweils 12 Monate eines laufenden Jahres berechnet. Laufzeit und Zinszahlungen sind aus den Vertragsunterlagen ersichtlich.

Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt jeweils zusammen mit den für das jeweilige Laufzeitjahr fälligen Zinsen.

Kann ich meinen Darlehensvertrag widerrufen?

Dem Darlehensgeber steht ein Widerrufsrecht zu. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Darlehensvertrags ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Einzelheiten zum Widerrufsrecht finden Sie im Darlehensvertrag.

Kann ich den Vertrag auf dritte Personen übertragen?

Ja, es besteht das uneingeschränkte Recht auf Übertragung der qualifizierten Nachrangdarlehen durch Abtretung an Dritte sowie im Wege der Schenkung oder Vererbung. Bei Übertragung im Wege der Erbfolge ist der Erbgang vom Erben durch einen Erbschein im Original nachzuweisen. Der/die ÜbernehmerIn des Nachrangdarlehens muss mit mindestens einem Anteil Mitglied bei der EGIS eG werden.

Jegliche Übertragung der qualifizierten Nachrangdarlehen ist der Darlehensnehmerin unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach wirksamer Übertragung, von dem bisherigen und dem neuen Darlehensgeber unter Nennung der Stammdaten des neuen Darlehensgebers mitzuteilen.

Welche Pflichten bestehen für den Darlehensgeber?

Als Darlehensgeber sind Sie verpflichtet, zu Beginn den Darlehensbetrag fristgerecht einzuzahlen. Während der Laufzeit des Vertrages haben Sie Änderungen Ihrer persönlichen Daten, zum Beispiel Änderungen des Namens, der Anschrift oder der Kontoverbindung unverzüglich mitzuteilen bzw. in das Onlineverwaltungsportal einzugeben. Bei Nichtnutzung des Onlineverwaltungsportals haben Sie die Änderungen unverzüglich schriftlich der Darlehensnehmerin mitzuteilen.

Habe ich als Darlehensgeber Mitbestimmungsrechte in der EnergieGenossenschaft Inn-Salzach eG?

Nein. Die qualifizierten Nachrangdarlehen gewähren keine weitergehenden Mitgliedschaftsrechte in der EnergieGenossenschaft Inn-Salzach eG als die bisher vorhandenen. Insbesondere gewähren sie keine weiteren Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte in der Generalversammlung der Darlehensnehmerin.

Werden Sicherheiten gegeben?

Nein. Die Darlehensnehmerin stellt keine Sicherheiten für das qualifizierte Nachrangdarlehen zur Verfügung.

Muss ich die Zinserträge in meiner Steuererklärung berücksichtigen?

Da die Besteuerung immer von den Verhältnissen des Darlehensgebers abhängt, wird die Beratung durch einen Steuerberater empfohlen.
Die Zinsen aus dem qualifizierten Nachrangdarlehen stellen einkommenssteuerpflichtige Einnahmen aus Kapitalvermögen dar, sofern der Darlehensgeber als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist und die Darlehensforderung Teil seines Privatvermögens ist. Der Darlehensgeber muss möglicherweise die Zinsen in seiner Steuererklärung angeben, falls diese zu steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen führen.
Eine Zinsbescheinigung kann durch die Darlehensnehmerin ausgestellt werden.

Was passiert im Todesfall?

Verstirbt ein Darlehensgeber während der Laufzeit des Vertrages, gehen die Ansprüche aus dem Vertrag auf die Erben über. Bei Übertragung im Wege der Erbfolge ist der Erbgang vom Erben durch einen Erbschein im Original nachzuweisen. Die Übertragung des qualifizierten Nachrangdarlehens ist der Darlehensnehmerin unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erteilung des Erbscheins unter Nennung der Stammdaten des neuen Darlehensgebers mitzuteilen. Sollte die Darlehensnehmerin im Zeitraum zwischen dem Todeszeitpunkt und dem Nachweis durch Erbschein Zins- und/ oder Rückzahlungen auf das Konto des verstorbenen Darlehensgebers geleistet haben, so gelten die Zins- und/ oder Rückzahlungsansprüche als mit schuldrechtlicher Wirkung erfüllt. Dem oder den Erben stehen keine weiteren Ansprüche gegen die Darlehensnehmerin zu. Der/die Erbe/Erbin muss mit mindestens einem Anteil Mitglied bei der EGIS eG werden.

Wie hoch sind die Zinsen für ein qualifiziertes Nachrangdarlehen?

Die Darlehen haben verschiedene Laufzeiten und dementsprechend auch unterschiedliche Zinssätze. Die Zinsen sind für die Laufzeit des Darlehens festgeschrieben. Der Tag, an dem die Zahlung des Darlehensbetrages auf dem Konto der EGIS eG gutgeschrieben wird, gilt als Wertstellungszeitpunkt. Die Verzinsung beginnt an dem darauffolgenden Tag. Die Zinsberechnungsmethode ist „act/act“ (taggenaue Zinsabrechnung).

Wie kann ich den Darlehensvertrag kündigen?

Eine ordentliche Kündigung ist während der Laufzeit für beide Parteien ausgeschlossen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Jede Kündigung ist schriftlich gegenüber dem jeweils anderen Vertragspartner zu erklären.

Einzelheiten zu den Kündigungsrechten finden sie im Darlehensvertrag.

Wann kann ich frühestens mein Geld von der Darlehensnehmerin zurückerhalten?

Durch die unterschiedlichen Vertragslaufzeiten ergeben sich verschiedene Rückzahlungstermine. Die Details sind im Darlehensvertrag ersichtlich.

Sonstige Fragen

Welche Vergütung erhalten Vorstand und Aufsichtsrat?

Die Vorstände sind als geringfügig Beschäftigte in der Genossenschaft angestellt. Der Aufsichtsrat erhält für seine Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung.

Welche Kontaktmöglichkeiten habe ich bei weiteren Fragen?

Für allgemeine Fragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Bärenstark und smart!

Die Gemeinschaft unserer Mitglieder macht uns stark, denn nur miteinander können wir an einer unabhängigen und dezentralen Energieversorgung arbeiten. Möchten auch Sie mitmachen und in eine saubere Zukunft investieren? Geht ganz einfach – mit mindestens einem Genossenschaftsanteil in Höhe von 150 Euro zzgl. 5 Euro Aufgeld sind Sie bereits Mitglied bei der EGIS eG.  Sie unterstützen die EGIS eG bei der Realisierung ihrer Projekte. Eine attraktive Dividende ist nur einer der Vorteile einer Mitgliedschaft.

 

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